AG Eigenbedarf kennt keine Kündigung (E3K)

Wenn ihr von einer Eigenbedarfskündigung betroffen seid, schreibt uns eine Email an: e3k(ät)riseup.net
Wir melden uns bei euch.
3 Jahre Treffen von 'Gemeinsam gegen Eigenbedarfskündigungen'

Wir haben im vergangenen Monat Mai  2025 gemeinsam mit anderen Mieter:innen wieder einige Gerichtssäle gefüllt.
Letztlich wurde kein Prozess verloren!
Einige Prozesse warten auf ihre Fortsetzung.
Ein Prozess wurde in der 1. Instanz beim Amtsgericht Kreuzberg gewonnen.
In einem weiteren Prozess kam es vor dem Landgericht zu einer "Güteeinigung", die die Mieterin für sich als Erfolg wertete.
Und schon Anfang Juni gibt es weitere Möglichkeiten der ‚Solidarischen Prozessbegleitung‘.

In den vergangenen Jahren haben wir fast ausschließlich Prozesse wegen Kündigung nach Eigenbedarf oder Verwertung unterstützt. Beide Kündigungsformen berufen sich auf den Paragraphen §573 des BGB.

Die Situation für Mieter:innen in der Stadt ist aber dynamisch und Veränderungen der Lebensverhältnisse von Mieter:innen ändern sich auch durch neue Wohnsituationen, wie hohe Mieterhöhungen nach dem Auslaufen von Sozialbindungen oder möblierten
Vermietungen auf Zeit.
Auch in diesen beiden Bereichen organisieren sich Mieter:innen und greifen vorhandene Kampfformen wie die ‚Solidarische Prozessbegleitung‘ auf.
Da wir immer proklamieren uns als Mieter:innen nicht spalten zu lassen, haben wir entschieden auch diese kämpferische Gruppen zu unterstützen und nehmen nun deren Aufrufe zur ‚Solidarischen Prozessbegleitung‘ in unsere Prozessübersicht auf.
Die unterschiedlichen Kündigungsformen vermerken wir in unseren Veröffentlichungen zur ‚Solidarischen Prozessbegleitung‘.

Unsere letztlich viel zu wenig benutzte Aktionsform der ‚Solidarischen Wohnungsverkaufsbesichtigungsbegleitung‘ zu der wir vor ein paar Wochen aufgerufen hatten, war ein voller Erfolg. Die Wohnung wurde nicht verkauft!
Unsere gute Stimmung vor dem Haus bei Getränken und Kuchen, Transpi und Info-Material, Gesprächen mit weiteren Hausbewohner:innen und Vorbeilaufenden, führte reziprok zur schlechten Stimmung bei Makler und potentiellem Käufer:innen.
Die Rückmeldungen von Hausbewohner:innen und Passanten waren positiv und das Info-Material wurde gerne mitgenommen.
Es bleibt eine gute, niedrigschwellige, und nachbarschaftlich-kommunikative Aktionsform, die zu Erfolgen in unseren Kämpfen für unsere Wohnungen führen kann.

Bereits am 16. März hat das BGH ausnahmsweise mal ein Urteil in Mietrechts- bzw. Eigenbedarfskündigungsangelegenheiten gesprochen, welches bei guter anwaltschaftlicher Unterstützung zum Vorteil von uns Betroffenen genutzt werden kann.
Konkret geht es um eine Härtefallregelung im Zusammenhang einer Eigenbedarfskündigung.
Das Landgericht Berlin hatte ein Berufungsverfahren eines Räumungsklageprozesses nach einem Urteil gegen die Mieter:in vor dem Amtsgericht abgelehnt, weil die betroffene Mieter:in "nur" ein ärztliches Attest über die gesundheitlichen Folgen des Wohnungsverlust vorgelegt hat.
Dem Landgericht war das zu wenig, denn es behauptete ein Gutachten wäre erforderlich gewesen.
Dem widersprach der BGH und akzeptiert "ausführliche fachliche Atteste" und verwies den Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht Berlin zurück.
Bei solchen BHG-Urteilen gilt es immer abzuwarten wie die entsprechenden Amts- und Landgerichte das in der Gerichtsrealität umsetzen.
Es könnte aber sein, dass uns zur Belegung unseres gesundheitlichen Härtefalls belastende lange Gespräche mit uns unbekannten und manchmal nicht wohlgesonnen Gutachter:innen erspart bleiben, wenn wir "ausführliche fachliche Atteste" von unseren uns bekannten und vertrauten behandelden Fachärzt:innen vorlegen können.

Gemeinsam gegen Eigenbedarfskündigungen
Wir bleiben Alle!
Juni /Juli 2025: Termine für die Solidarische Prozessbegleitung bei Eigenbedarfskündigungen

Die bisher bekannten Termine 2025 für die Solidarische Prozessbegleitung und Infos zu zurückliegenden Prozessen bei Eigenbedarfskündigungen findet ihr hier in der PDF-Datei. (Update der PDF-Datei vom 01.06.2025)
Januar 2025: Prozess gegen Eigenbedarfskündigung gewonnen
E3K AGCH 20241128g
16.09.2024: Prozess gegen Eigenbedarfskündigung verloren

E3K AGCH 20240916 verloren
10.07.2024 Bundesgerichtshof: Urteil des VIII. Zivilsenats

Mitteilung der Pressestelle

(Nr. 145/2024)


Zu dem in den Vorschriften zur Ausnahme von der Kündigungsbeschränkung bei einem
Wohnungserwerb und zur Eigenbedarfskündigung verwendeten Begriff der
Familienangehörigen — hier: Cousins
02.07.2024 Prozess gegen Eigenbedarfskündigung gewonnen

E3K Mitte20240702g
14.05.2024 Prozess gegen Eigenbedarfskündigung gewonnen

E3K Mitte20240514 g
Stellungnahme der AG E3K zu verschienden Äusserungen innerhalb der Sendungen des RBB zum Landgerichtsurteil 25.01.2024

In den Sendungen "Abendschau" und "Panorama" des RBB vom Donnerstag, den 21. März 2024 wird anlässlich eines Urteils zur Härtefallregelung des Landgerichts Berlin (25.01.2024 – 67 S 264/22) mehrfach sowohl vom Moderator Sascha Hingst als auch vom Geschäftsführer des Berliner Mietervereins Sebastian Bartels behauptet, dass eine Mieter:in nach Erhalt einer Eigenbedarfskündigung ausziehen muss.
Auch im Onlineartikel heisst es "Der Mieter muss die Kisten packen, ..."

Dies können wir so nicht unwidersprochen stehen lassen!

Eine Mieter:in muss laut Gesetz ihre gemietete Wohnung verlassen, wenn der Mietvertrag beendet ist.
Ein Mietvertrag ist erst nach einer wirksamen Kündigung beendet.
Die Wirksamkeit einer Kündigung muss von einem Gericht geklärt werden.
Dazu muss die Vermieter:in ein Räumungsklageverfahren vor Gericht führen.
Bis zum Abschluss eines solchen Verfahrens, welches gegebenfalls durch 2 Instanzen gehen kann, muss die Mieter:in nicht ausziehen!
Das Verfahren selbst zieht sich häufig zwischen 1 - 2 Jahren hin.
Selbst wenn die Mieter:in abschliessend die Räumungsklage verliert, wird vom Gericht häufig eine 6 monatige "Übergangsfrist" bis zum Verlassen der Wohnung eingeräumt.
Unabhängig vom Urteil des Landgerichts Berlins, welche diese Frist unter bestimmten Umständen auf 2 Jahre verlängert, möchten wir festhalten, dass eine Mieter:in nach Erhalt ihrer Eigenbedarfskündigung NICHT ausziehen muss!

Ganz im Gegenteil!
Wir empfehlen betroffenen Mieter:innen umgehend eine Mieter:innen-Beratung aufzusuchen, sich mit einer lokalen Mieter:innen-Initiative zusammen zuschliessen und aktiv gegen ihre eigene Kündigung, sowie solidarisch gegen Kündigungen anderer Mieter:innen, vorzugehen.

Weitere Informationen dazu bieten viele Mieter:innen-Inititativen im Internet. Auch auf den Seiten unserer Arbeitsgruppe gibt es diesbezüglich Informationen.

Eigenbedarf kennt keine Kündigung — E3K
Wir bleiben alle!
Das Urteil des Landgerichts Berlin in Sachen Eigenbedarfskündigung vom 25.01.2024 ist ein Blendwerk!

Am 25.01.2024 hat das Landgericht Berlin ein Urteil in Sachen Kündigung wegen Eigenbedarf gefällt (1) und später in einer Pressemitteilung veröffentlicht (2).
Eine Pressemitteilung zu einem Landgerichtsurteil ist eher ungewöhnlich und deutet auf eine besondere Bedeutung des Urteils hin.
29.11.2023: Prozess gegen Eigenbedarfskündigung

2023 11 29 Prozess gewonnen
5 Phasen der Eigenbedarfskündigung

Unsere eigenen und gesammelten Erfahrungen der AG E3K bei Eigenbedarfskündigungen haben wir hier in einen Ablauf von 5 Phasen eingestellt und zusammengefasst. Es beinhaltet die Zeit von der Kündigung bis zum Ende des Gerichtsverfahrens. Wir sind keine Jurist:innen, unsere Aussagen sind nicht rechtsverbindlich. Rechtsverbindliche Fragen müssen immer mit einer Anwält:in geklärt werden.

Wichtig: Wir empfehlen allen Mieter:innen jetzt sofort eine Mietrechtsversicherung abzuschließen!!! Der Versicherungsschutz tritt erst nach einem bzw. nach drei Monaten nach dem Eintritt in Kraft.


Phase 1: Eigenbedarfskündigungsschreiben erhalten

Mieter:innenberatung aufsuchen; kein Kontakt zur Vermieter:in aufnehmen und sich nicht zur Kündigung äußern! Kündigungsschreiben prüfen, ob die Kündigung überhaupt rechtens ist: selbst und mit Unterstützung von Mieter:innenberatung; Widerspruch einreichen, jedoch erst kurz vor der 2-monatigen Frist vor dem Ende der Kündigungsfrist; Härtefallklausel: muss beim Widerspruch mit eingereicht werden; Suche nach Anwält:in; Kontakt mit lokalen Mieter:innen-Initiativen aufnehmen, Verbündete suchen; Informationen sammeln; Betroffene von Eigenbedarfskündigungen solidarisch begleiten;

Phase 2: Von der Räumungsklagezustellung bis zum Prozessbeginn

Räumungsklagezustellung der Eigentümer:in; Anwält:in kontaktieren und eng zusammenarbeiten; 2-Wochenfrist um der Räumungsklage zu widersprechen einhalten, der Widerspruch kann unbegründet bleiben; nach weiterer 2-Wochenfrist den begründeten Widerspruch einreichen; Recherche: Grundbuchamt, ob es weitere Wohnungen der Eigentümer:in gibt; Recherche z.B. über social media zur einziehende Person; Zeug:innenbefragung vorbereiten; Kontakt zu Nachbar:innen aufnehmen; Öffentlichkeit schaffen: Stellungnahmen, Kundgebungen, Presse durch solidarische Unterstützer:innen (nicht selbst öffentlich werden!); Austausch mit anderen Betroffenen, auch für den Härtefallwiderspruch; Prozessbesuche anderer Betroffener;

Phase 3: Prozessphase am Amtsgericht

Erster Gerichtstermin: Gütetermin und ggf. erster Verhandlungstag; evtl. zweiter Verhandlungstag: Beweisaufnahme u.a. mittels Zeug:innenbefragung; nachfolgender Gerichtstermin: Verkündungstermin; Zustellung des Urteils der Räumungsklage und der Widerspruchsfrist; ggf. Antrag auf Räumungs- und Vollstreckungsschutz stellen; Einreichen des Widerspruchs am Landgericht;

Phase 4: Prozessphase am Landgericht

Erster Gerichtstermin: Gütetermin und ggf. erster Verhandlungstag; evtl. zweiter Verhandlungstag: Faktenlage und evtl. erneute Zeug:innenbefragung; Urteilsverkündigungstermin inklusive Räumungstermin; Widerspruch beim BGH als Möglichkeit;

Phase 5: Postprozessphase

Bei negativem Ausgang: Wohnungssuche und Auszug; bei positivem Ausgang: Durchatmen und Feiern; seelische und körperliche Folgen nicht ignorieren; Austausch mit anderen Betroffenen der traumatischen Erfahrungen; Solidarität mit anderen Betroffenen von Eigenbedarfskündigungen;