AG Eigenbedarf kennt keine Kündigung (E3K)

Wenn ihr von einer Eigenbedarfskündigung betroffen seid, schreibt uns eine Email an: e3k(ät)riseup.net
Wir melden uns bei euch.
Stellungnahme von E3K zu den Berichten über Eigenbedarfskündigungen in den Fernsehsendungen Panorama vom 12.08.2021 und Frontal21 vom 12.10.2021

Die Wohnungskrise in den Städten Deutschlands hat mittlerweile auch die Mittelschichten im Griff. Sind es seit Beginn der Krise Menschen mit geringen Einkommen, die ihre Wohnungen u.a. wegen  Mieterhöhungen verlieren und keine neue Wohnung in ihrem alten Umfeld finden, trifft es seit einiger Zeit immer häufiger auch Menschen, die bisher glaubten ein "normales" Einkommen reiche zum Absichern der eigenen Mietwohnung oder zum erfolgreichen Abschluss eines Mietvertrages für eine neue Wohnung.

Mietendemo2018Diese Zeiten sind vorbei! Das Mittel der Eigenbedarfskündigung, welches jedem Mitglied der größten Gruppe von Vermieter:innen ─ den privaten Vermieter:innen ─ in Deutschland zur Verfügung steht, wandelt das vermeintliche sichere Mietverhältnis eines unbefristeten Mietvertrag für zig-tausende Mieter:innen in ein vollkommen ungesichertes prekäres Wohnverhältnis, welches jederzeit beendet werden und nur mit allerhöchstem Kraftaufwand manchmal verteidigt werden kann.

Was wir seit sehr vielen Jahren aus der Arbeitswelt kennen, das massenhafte Ersetzen relativ sicherer Lebensverhältnisse mittels fester Arbeitsverträge und Einkommen durch prekäre Arbeitsbedingungen der Anstellungen bei outgesourcten oder Leiharbeit-Unternehmen, endlos Pratikas und Kettenzeitverträgen, erleben wir nun auch in unserem existentiellen Lebensbereich, unserem Wohnumfeld.

Von Mieter:innen-Inis und Mieter:innenberatungsstellen, aber auch ganz aktuell bei unseren solidarischen Prozeßbegleitungen hören wir immer wieder auch von Richter:innen der Amtsgerichte, dass sie kaum mehr etwas anderes als Eigenbedarfskündigungen bearbeiten.

So ist es nicht verwunderlich, dass sich ARD und ZDF diesem Thema angenommen haben. Am 12. August 2021 strahlte die ARD in ihrem Magazin Panorama einen ca 4-minütigen Bericht zum Thema Eigenbedarfskündigung aus. (Beginn bei Minute 1:30, Ende bei Minute 4:38)

Am 12. Oktober 2021 folgte dann das ZDF mit ihrem Magazin Frontal21 und einem weiteren 12-minütigen Bericht (Video verfügbar bis 12.10.2023)

Das Panorama-Team berichtet anhand von 2 Beispielen einer Vermieter:innen-Familie in Kiel über  Eigenbedarfskündigungen, an deren Ende die als wohnungsbedürftig genannten Personen, die gekündigte Wohnung nicht beziehen. Das nennt man auch "fake" Eigenbedarfskündigungen.

Das Frontal21-Team widmete sich am Fall einer blinden Rentnerin und dem Suizid von Peter Hollinger nicht-anerkannten Härtefallregelungen.

So sehr es uns freut, dass das Thema, welches Mieter:innen, Mieter:innen-Inis und Mieter:innen-Beratungsstellen schon seit Jahren sehr beschäftigt, endlich auch in Fernseh-Magazinen Widerhall findet, so falsch ist es die betroffenen Mieter:innen in verschiedenen Untergruppen zu filettieren und separieren, denen dann unterschiedliche Lösungen angeboten werden könnten.

Die Wohnungsfrage war und ist nie ein individuelles oder Kleingruppen- sondern immer ein gesellschaftliches Problem. Seit mehr als einem Jahrzehnt zeigt unser Wirtschaftssystem, dass es für existentiellste Probleme wie das Wohnen akut für eine immer größere werdende Gruppe von Menschen keine Lösung zu bieten hat.

Deshalb werden wir als "Arbeitsgruppe Eigenbedarf kennt keine Kündigung", kurz E3K, uns jeder Aufsplitterung von Mieter:innen in Gruppen mit vermeintlich partiell unterschiedlichen Interessen widersetzen. Uns ist es egal, ob Eigenbedarfs- oder andere Kündigungen mit oder ohne Umwandlung erfolgen, es sich um einen "fake" oder "realen" Bedarf handelt, die betroffenen Mieter:innen alt oder jung, krank oder gesund sind, sich diesem oder jenem Geschlecht zugehörig fühlen und mit oder ohne Ausweispapiere - egal aus welchem Land - hier leben!

Setzen wir Mieter:innen gemeinsam unseren eigenen Bedarf an Wohnraum an 1. Stelle!

Eigenbedarf kennt keine Kündigung!

Wir bleiben alle!
November 2021: Eigenbedarfskündigung von Mieterin gewonnen

E3K Prozess November 2021
27.06.2021 Trauermarsch für Peter H. — Redebeitrag von Eigenbedarf kennt keine Kündigung (E3K)

Peter nahm sich Anfang diesen Monats kurz vor seiner Zwangsräumung das Leben. Die Zwangsräumung wäre der Endpunkt eines belastenden über 3 Jahre dauernden Kampfes gegen seine Eigenbedarfskündigung gewesen.
Reichenberger Str.73: Berufungsklage zurückgewiesen
2021 Reiche73 Urteil
Berlin | AFP | 27.05.2021: Berliner Landgericht stärkt Rechte alter und am Wohnort verwurzelter Mieter

Folgen des Wohnungsverlusts laufen auf "Verletzung der Menschenwürde" hinaus

Das Berliner Landgericht hat mit einem Urteil die Rechte alter und an ihrem Wohnort verwurzelter Mieterinnen und Mieter gestärkt. Diese können demnach unter Berufung auf ihr hohes Lebensalter und ihre "langjährige und tiefe Verwurzelung" am Wohnort die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, erklärte der Präsident des Berliner Kammergerichts am Donnerstag. Das entsprechende Urteil fiel demnach bereits am Dienstag. (Az. 67 S 345/18)

Vorangegangen war dem Urteil ein seit 2015 andauernder Rechtsstreit. Die Vermieterin hatte das Mietverhältnis damals wegen Eigenbedarfs gekündigt. Die Mieterin und ihr mittlerweile verstorbener Ehemann hatten seit 1997 in der Wohnung gewohnt und unter Verweis auf ihr hohes Alter, ihren beeinträchtigten Gesundheitszustand, ihre langjährige Verwurzelung am Wohnort und ihre begrenzten finanziellen Mittel Einspruch gegen die Kündigung eingelegt.

Nach einer Vielzahl von Gerichtsverfahren hatte der Bundesgerichtshof das Urteil teilweise aufgehoben und an das Berliner Landgericht zurückverwiesen. Dieses Gericht befand in seinem Urteil vom 25. Mai, dass die Folgen eines eventuellen Wohnungsverlusts für die Mieterin so schwer seien, "dass sie auf eine Verletzung ihrer durch Art. 1 Abs. 1 GG garantierten Menschenwürde" hinausliefen.

Die Interessen der klagenden Vermieterin hätten dahinter zurückzustehen. Die von ihr beabsichtigte Eigennutzung der Wohnung sei lediglich auf einen Komfortzuwachs und auf die Vermeidung "unerheblicher wirtschaftlicher Nachteile" gerichtet.
neuer Prozesstermin: Mi 12.05. von 9:30 bis 11:30 Uhr Kundgebung und solidarische Prozessbegleitung zum Berufungsverfahren der 5. & 6. Räumungsklage wegen Eigenbedarf des Brenning-Clans

Am Mittwoch, den 12. Mai 2021, findet das Berufungsverfahren der Räumungsklagen wegen der mindestens 5. und 6. Eigenbedarfskündigung in der Reichenbergerstraße 73 des Immobilien-, Zwangsräumungs- und CDU-Clans Brenning vor dem Landgericht in der Littenstr. 12-17 statt.

Ab 9:30 bis 11:30 Uhr wird vor dem Gerichtsgebäude eine angemeldete Kundgebung mit Musik und informativen Redebeiträgen stattfinden.



E3K06Der vermeintliche Berliner Stadtmeister in Sachen Eigenbedarfskündigungen hat alleine im Haus Reichenbergerstr. 73 mindestens 6 Eigenbedarfskündigungen in den letzten Jahren ausgesprochen.

In keiner dieser Wohnungen lebt heute ein Familienmitglied, obwohl Mieter:innen wegen dieser Kündigungen ihre Wohnungen verloren haben.
Auch in anderen seiner ca. 20 weiteren Berliner Häuser wurden Mieter:innen  Eigenbedarfskündigungen schriftlich oder mündlich mitgeteilt. 
Wie es gelingt als CDU-Justiziar, Notar und Rechtsanwalt so viele Häuser und Grundstücke zu besitzen hat auch Christoph Trautvetter von „Netzwerk Steuergerechtigkeit“ in seiner Recherche zu Eigentümergruppen auf dem Berliner Immobilienmarkt interessiert.
Erste Enteignung beantragt

Nachdem alle Mieter eines gesamten Wohnhauses im Berliner Scheunenviertel eine Räumungsklage wegen Eigenbedarf erhielten, wurde jetzt ein Antrag auf Enteignung gestellt.

Das denkmalgeschützte Wohnhaus Steinstr.19, 10119 Berlin, wurde 1997 von der Stadt Berlin mit über 700.000 € grundsaniert und anschließend von der WBM, der damaligen Eigentümerin, an Privathand verkauft und anschliessend für 378.000 € an Herrn Dr.Dr. Reiner Erlinger verkauft.
Neues BGH-Urteil zum Nachteil von Mieter*innen bei Eigenbedarfskündigungen

Erneut hat der 8. Zivilsenat des BGH (Bundesgerichtshof) unter Karin Milger Anfang September 2020 ein Urteil in Sachen Eigenbedarfskündigung zu ungunsten von Mieter*innen gefällt.

In dem Urteil wird nun auch noch festgelegt, dass geschiedene Ehepartner eine Familie sind und damit zu den Eigenbedarfsberechtigten gehören und deshalb die Eigenbedarfskündigung gegenüber Mieter*innen rechtens sind und auf die Straße gesetzt werden können. 

Urteil als PDF-Datei zum Download
Zum Nachlesen: steigende Eigenbedarfskündigungen gegen Mieter*innen

Statistikbericht 2018 zur Lebenssituation von Menschen in den Einrichtungen und Diensten der Hilfen in Wohnungsnotfällen in Deutschland — Berichtsjahr 2018 von BAG Wohnungslosenhilfe e.V..

PDF-Datei zum Download auf der Webseite BAG Wohnungslosenhilfe
(In dem Bericht zeigen sich die steigenden Zahlen der Räumungsklagen und Zwangsräumungen auch bei Eigenbedarfskündigungen ab S.11).


20.09.2020: Umwandlungen und Wohnungsverkäufe als Verdrängungsinstrument

Der Berliner Mieterverein hat trotz der coronabedingten Beschränkungen das 7. Wohnungsforum „Umwandlungen und Eigenbedarfskündigungen. Wie wirkt sich die Eigentumsbildung auf die Stadtentwicklung aus?“als Hybrid-Veranstaltung organisiert.

von Andrej Holm auf der Webseite gentrificationblog

Gerichtsurteil: MieterInnen gewinnen! Brenning-Clan verliert erneut!

Kein Vermieter ist bekannter für Eigenbedarfskündigungen in Berlin als der Zwangsräumungs- und Immobilien-Clan Brenning.
E3K05Allein für das Haus in der Reichenberger Str. 73 liegen 6 schriftliche Eigenbedarfskündigungen aus den letzten Jahren vor. Eine Eigenbedarfskündigung für eine Wohnung in Köpenick bei zeitgleich 2 leerstehenden Wohung im selben Haus verlor die Multimillionärsfamilie bereits im vergangen Jahr.

Am 24. Juni 2020 entschied nun Richterin Kunitz vom Amtsricht Tempelhof-Kreuzberg, dass eine 2018 ausgesprochene Eigenbedarfskündigung gegen eine seit knapp 35 Jahren in der Reichenberger Straße lebenden Mieterin u.a. missbräuchlich sei. Aktenzeichen: 3C 176/19.
Obwohl auch hier eine baugleiche Wohnung im selben Gebäude frei war, bestand die Familie des Justiziars der Berliner CDU auf einer Kündigung und Räumung wegen Eigenbedarf für ihre junge Nichte.