Pressemitteilung 08.05.2018 von <Gedenkort Fontanepromenade 15> e.V.

„…dass dieses Gebäude eine Nutzung erfährt, die seiner historischen Bedeutung gerecht wird.“ Inge Deutschkron

Fontanepromenade historisch


Mit Verwunderung nimmt der Vorstand des Vereins <Gedenkort Fontanepromenade 15> e.V. eine Pressemitteilung der Senatskulturverwaltung „Markierung Fontanepromenade 15 ist öffentliche Aufgabe“ vom 03.05.2018 zur Kenntnis.
Hierzu erklärt der Vorstand des Vereins <Fontanepromenade 15> e.V.: „Im Juni 2017 stellte der Verein ein pädagogisch-wissenschaftliches Konzept für den Gedenkort Fontanepromenade 15 in 10967 Berlin-Kreuzberg Öffentlichkeit, Politik und Landesregierung vor.
Das vorgelegte Konzept war Entscheidungsgrundlage des Abgeordnetenhauses Berlin zur Förderung des Projekts eines Gedenk-und Informationsortes Fontanepromenade 15 unter dem Haushaltstitel 68208 im Doppelhaushalt 2018/2019, der einstimmig von allen Abgeordnetenhausfraktionen angenommen wurde. Die Förderung erfolgte unter der Bedingung einer Kooperation zwischen dem Verein <Gedenkort Fontanepromenade 15> und der Stiftung Topographie des Terrors.“1
Die Stiftung Topographie des Terrors kündigte am 02.05.2018 einseitig die Kooperation mit dem Verein auf. Darüber hinaus veröffentlichte die Senatskulturverwaltung am 03.05.2018 eine Pressemitteilung, wonach der Ort noch zu entwickeln sei.
Hierzu stellt der Vorstand des Vereins <Gedenkort Fontanepromenade 15> e.V. richtig:
„Die Entscheidung des Parlaments wird ad absurdum geführt.

Das entwickelte Konzept des Vereins <Fontanepromenade 15> e.V. war Grundlage des Haushaltsbeschlusses unter dem Haushaltstitel 68208 zum Einzelplan 08 vom 24.November 2017 sowie 1. Dezember 2017.
Wir fordern die Erfüllung des Haushaltsbeschlusses auf der Grundlage des vom Verein vorgelegten Konzepts und der aufgrund dessen eingestellten Haushaltsmittel!“
Unmittelbar nach Verabschiedung des Haushaltstitels wurde dem Verein bekannt, dass - ohne seine Beteiligung - von Senatskulturverwaltung, Topographie des Terrors und Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg mit dem Eigentümer der Immobilie, der „Fontanepromenade 15 GbR“ Gespräche nicht näher bekannten Inhalts geführt würden.
Indem die Senatskulturverwaltung sich zum Verhandlungspartner machte, verlor sie und die von ihr beauftragte Stiftung Topographie des Terrors anscheinend das seit dem 01. August 2017 bestehende Vermietungsangebot des Eigentümers Marc Brune aus Bremen an den Verein.

Nach den von Staatssekretär Dr. Torsten Wöhlert am 16. April 2018 im Kulturausschuss genannten Zahlen muss der leichtfertige Wechsel des Verhandlungspartners Mitte Dezember 2017 den Eigentümer zu einer Erhöhung der Bruttokaltmiete auf rund 20 €/m² ermuntert haben, der dies mit der Inanspruchnahme eines Vorsteuerabzugs begründete, welcher ihn dahingehend an die Finanzverwaltung binden würde, als dass er sich ihr gegenüber schon mit Beginn der Modernisierung der denkmalgeschützten Immobilie dazu verpflichtet hatte, gewerblich zu vermieten.

Dieser Vorsteuerabzug verpflichtete den Vermieter offensichtlich schon mit Beginn der Modernisierung der Immobilie Ende 2016, sich auf eine mindestens 10 jährige gewerbliche Vermietung festzulegen, ohne dass der Verein in den mit dem Eigentümer seit Januar 2017 geführten Gesprächen über diesen relevanten Sachverhalt für einen zu schließenden Nutzungsvertrag angemessen aufgeklärt wurde.- Auf der anderen Seite war dem Eigentümer des Hauses seit diesem Zeitpunkt bekannt, dass sich die Initiative zu einem späteren Zeitpunkt als gemeinnütziger Verein zu konstituieren gedachte, was im Herbst 2017 vollzogen wurde.

Es hat den Anschein, dass im Zuge einer ‚Lex Fontanepromenade‘ dieses für Berlin so wichtige gedenkpolitische Projekt diesmal dem Primat einer fragwürdigen Steuerpolitik zugunsten privater und zulasten einer allgemeinen Interessen dienenden gemeinnützigen Inbetriebnahme eines Teils des Ortes als dauerhafte Geschichts-und Informationsstelle zum Opfer fallen soll, nachdem bereits 2013/14 der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in einen bis heute nicht vollständig nachvollziehbaren Verfahren vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg die vorrangige Sicherung des Ortes für gedenkpolitische Zwecke mittels Reklamation eines Vorkaufsrechts des Hauses durch den Bezirk unterließ und diese Chance fahrlässig aus der Hand gab.2

Das Interesse der heute wenigen noch lebenden Betroffenen, wie das der Schriftstellerinnen Inge Deutschkron und Vera Friedländer, Horst Selbiger und der geschichtspolitisch interessierten Berliner Öffentlichkeit nach Etablierung eines solchen Ortes in der Kreuzberger Fontanepromenade 15, der die historische Schnittstelle zwischen nationalsozialistischer Judenverfolgung und NS-Zwangsarbeitsregime in Berlin repräsentiert, kann nicht den Interessen einzelner Privatinvestoren und einer auf Sicht fahrenden Kommunal-und Landespolitik geopfert werden!
Der Verein kämpft weiter für die Durchführung seiner Bildungsarbeit am authentischen Ort, ist jedoch aufgrund der jüngsten Entwicklung dazu gezwungen, vorerst seine im April 2018 angelaufenen Bildungsangebote im Curt Bejach Gesundheitshaus, Urbanstraße 24/Ecke Fontanepromenade, 10965 Berlin durchzuführen.

Berlin sollte die zweite Chance eines Gedenkorts in der Fontanepromenade 15 nutzen. Leistet sich Berlin jetzt einen Gedenkort ohne Domizil? — Eine dritte Chance wird es nicht geben!

Kontakt zum Verein
Georg Daniels
Mobil: 0160 173 85 83


1Abgeordnetenhaus von Berlin, Hauptausschuss zum Einzelplan 08, Haushaltstitel 68208
- 2. Lesung vom 24. November 2017 sowie
- Restelesung vom 1. Dezember 2017

2Als Eigentümer war 1999 ein Bischof G. Leslie Delapp in Independence, Missouri, USA, im Grundbuch eingetragen. Die "Reorganisierte Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage", seit 2000 die "Gemeinschaft Christi", auf die die Gedenk-Stele als den bis Mitte 2011 nutzenden Eigentümer hinweist, wurde in Gestalt der "Gemeinschaft Christi e.V., Springe", ein beim AG Hannover eingetragener Verein, erst nach Ausschluß der Erben vom Eigentum (Urteil des AG Tempelhof-Kreuzberg vom 5.8.2014) und nach zusätzlicher Aneignungserklärung (Erklärung vom 8.11.2014) am 18.11.2014 als Eigentümer eingetragen. Ohne die Erklärung des Bezirksamts, daß der das Eigentum begehrende Verein das Grundstück seit 30 Jahren als Eigenbesitzer nutzt, war dem Gericht in dem Anfang 2012 begonnenen Verfahren die Übertragung nicht möglich. Das Grundstück wurde am 10.10.2013 an die "Jahnel und Weber 1. Vermögensverwaltung GmbH" aufgelassen. Diese Gesellschaft wurde erst am 19.7.2013 in Schönefeld gegründet und hat ihren Sitz c/o trusthouse GmbH, Leibnizstraße 69, 10625 Berlin. Dieser Eigentumswechsel konnte erst nach gerichtlicher Ausschließung des Voreigentümers am 30.12.2014 eingetragen werden.