AG Eigenbedarf kennt keine Kündigung (E3K)

Wenn ihr von einer Eigenbedarfskündigung betroffen seid, schreibt uns eine Email an: e3k(ät)riseup.net
Wir melden uns bei euch.
Samstag 06.09. um 14 Uhr: Gemeinsam gegen Eigenbedarfskündigungen

Solidarische Mieter:innen kämpfen gemeinsam gegen Eigenbedarfskündigungen!


Wir treffen uns monatlich — tauschen uns aus und bereiten Aktionen in der Öffentlichkeit vor.

Dazu treffen wir uns das nächste Mal am Samstag 06.09. um 14 Uhr im Familien- und Nachbarschaftszentrum Kiezanker, Zugang über Cuvrystr.13-14 oder Falckensteinstr. zwischen 39 - 41, Berlin-Kreuzberg (U-Bahn Schlesisches Tor)

Wir laden euch herzlich dazu ein — für Betroffene und Unterstützer:innen
Haufe Online Redaktion 22.08.2025:

Kündigungssperrfrist läuft erst ab dem Eigentumserwerb

Die zwischen 3 und 10 Jahre betragende Sperrfrist für Kündigungen der Mieter nach der Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum beginnt erst mit Erwerb des Eigentums durch den kündigenden Vermieter.


LTO (Legal Tribune Online) 18.08.2025:

Eigen­be­darfs-Kün­di­gungs­sperr­frist beginnt erst mit Erwerb durch Käufer

Im Streit um eine Eigenbedarfskündigung wendet sich der BGH gegen die herrschende Meinung: Die Kündigungssperrfrist beginnt erst, wenn die Wohnung an den neuen Eigentümer übertragen wird, wenn eine GmbH & Co. KG Voreigentümerin ist.


NWB Datenbank

BGH Urteil v. - VIII ZR 161/24