AG Eigenbedarf kennt keine Kündigung (E3K)

Wenn ihr von einer Eigenbedarfskündigung betroffen seid, schreibt uns eine Email an: e3k(ät)riseup.net
Wir melden uns bei euch.
Berliner Zeitung 16.12.2024:

Kündigung eines DDR-Altmietvertrags wegen Eigenbedarfs ist möglich

Der Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten des Vermieters, der Eigenbedarf angemeldet hatte.


Berliner Abendblatt 16.12.2024:

DDR-Mietverträge wegen Eigenbedarfs nach BGB kündbar

Ein unbefristeter DDR-Altmietvertrag kann nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Vermieter auch gegen den Willen des Mieters wegen Eigenbedarfs gekündigt werden.