Vorbereitende Untersuchungen für ein Sanierungsgebiet Rathausblock; Bürgerbeteiligung

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat im Mai 2015 beschlossen, den Bebauungsplan zum sogenannten Dragonerareal am Rathaus Kreuzberg im Sinne einer, wie es heißt, „stadt- und sozialverträglichen Entwicklung“ zu ändern. Der Senat beschloss daraufhin im August 2015, vorbereitende Untersuchungen für den Rathausblock mit dem „Dragonerareal“ und die nördlich angrenzenden Blöcke einzuleiten. Im September 2015 hat der Finanzausschuss des Bundesrates dem Verkauf des Dragonerareals durch die BImA zum Höchstpreisgebot an einen Investor nicht zugestimmt.

Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen sind entscheidend dafür, ob ein „Sanierungsgebiet“ festgesetzt werden soll. Mehr zum Inhalt der vorbereitenden Untersuchungen und zum Verfahren, für das das Baugesetzbuch u.a. die Beteiligung und Mitwirkungen der Betroffenen (Eigentümer, Mieter, Pächter, sonstige Betroffene) vorschreibt, siehe unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/stadterneuerung/de/ruhlsdorfer_strasse

Eine erste öffentliche Informationsveranstaltung, zu der Mieterinitiativen, MieterInnen, Gewerbetreibende und Eigentümer eingeladen wurden, fand am 8. Dezember 2015 im Rathaus Kreuzberg statt. Auf dem Podium vertreten waren der Leiter der Abteilung IV (Stadterneuerung, Soziale Stadt) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Dr. Lang, der Bezirksstadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg Herr Panhoff sowie Herr Difffurth und Frau Wiesenhütter von der Planergemeinschaft Kohlbrenner eG, die von der Senatsverwaltung mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen beauftragt wurde. Mehr dazu unter http://www.planergemeinschaft.de/projekt/674.
Im Publikum vertreten waren allem MieterInnen aus der Umgebung, Gewerbetreibende vom Areal, VertreterInnen verschiedener Initiativen (Stadt von Unten, Dragopolis, Upstall, WEM GEHÖRT KREUZBERG). EigentümerInnen waren entweder nicht vertreten oder gaben sich nicht zu erkennen. Auch VertreterInnen der BImA waren offenbar nicht anwesend.

Nach einigen grundlegenden Informationen seitens der Senatsverwaltung und der Planergemeinschaft zu dem Projekt konnte die Öffentlichkeit Sachfragen stellen; die Zeit dafür war allerdings eng bemessen, da die veranschlagten drei Stunden vorwiegend dafür genutzt werden sollte, dass Arbeitsgruppen zu bestimmten Themen „Leitbilder“ formulieren. Dieses Vorgehen wurde von vielen kritisiert, die mehr Informationen zum weiteren Beteiligungsverfahren und zur Transparenz des Vorgehens einforderten, bevor sie konkrete Ziele für das Gebiet formulieren wollten. Als Kompromiss wurde ein zusätzlicher Termin für den Januar 2016 zugesagt (geplant war zunächst nur noch ein weiterer Termin, im März 2016).

Bei unterschiedlichen Fragestellungen (z.B. Soziale Nutzung, Erschließung und — anlässlich der vorangegangenen Diskussion — Verfahren) forderten alle Arbeitsgruppen Bestandsschutz für die Gewerbetreibenden auf dem Areal, bezahlbaren Wohnraum und bezahlbare Mieten für „kieznahes Gewerbe“. Von mehreren Arbeitsgruppen wurde zudem gefordert, dass den Gruppen, die sich mit der künftigen Nutzung des Areals befassen (AnwohnerInnen, Stadtteilgruppen) dort ein Raum zur Verfügung stehen soll.

Die Planergemeinschaft hat die Diskussion im Plenum sowie die Gruppendiskussionen dokumentiert. Sie hat zugesagt, den Stand des Verfahrens und der Auswertungen der Beteiligungsveranstaltung(en) auf ihrer Internetseite http://www.planergemeinschaft.de zugänglich zu machen.
Auf dieser Internetseite kann man jetzt lesen, dass die Planergemeinschaft u.a. auch mit den vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet Mehringplatz/Blücherstraße (2009-2010) beauftragt wurde, und dass sie bereits 2013 vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg mit einer Untersuchung zum Dragonerareal (2013/14) beauftragt wurde. Hierzu heißt es: „Das rund 5 Hektar große Gelände … steht seit Jahren im Blickpunkt von Investoren. Wunsch ist die Entwicklung hochwertiger Wohn- und Gewerbenutzung - bei möglichst hoher Verdichtung. In der Untersuchung wurden die Möglichkeiten und Grenzen einer stadtverträglichen Bebauung, die wichtige Elemente des Denkmales erhält, neue Qualitäten schafft und ausreichend Freiflächen und soziale Infrastruktur anbietet, ausgelotet. Der Bezirk erhielt dadurch Grundlagen für die Formulierung seiner inhaltlichen Ziele und die Durchführung weiterer Verfahrensschritte — städtebauliche Planung, Vergabeverfahren, Beteiligung der Öffentlichkeit, B-Plan-Aufstellung.“